Gaudio-Leser LS20 Bild

Zur Beantragung von Blindenhilfsmitteln bei den Krankenkassen wird ein augenärztliches 8A-Rezept (Verordnung von vergrößernden Sehhilfen) benötigt, auf dem die Visus-Angaben beider Augen vermerkt sind. Der Beantragungstext lautet:

Vorlesegerät

Das Vorlesegerät Gaudio-Leser scannt Ihre Schriftstücke ein und liest Sie Ihnen vor. Es ist leicht zu bedienen und besonders gut für die tägliche Post geeignet. Der Scanner hat DIN A4-Format, liest aber auch Buchseiten und Zeitungstexte.

Dieses Rezept schicken Sie dann bitte zu uns nach Frechen, da wir als anerkannter Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen die Beantragung von Hilfsmitteln vornehmen. Die Hilfsmittelbeantragung belastet das Budget Ihres behandelnden Arztes nicht.

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