Screenreader Bild

Zur Beantragung von Blindenhilfsmitteln bei den Krankenkassen wird ein augenärztliches 8A-Rezept (Verordnung von vergrößernden Sehhilfen) benötigt, auf dem die Visus-Angaben beider Augen vermerkt sind. Der Beantragungstext lautet:

Screenreader, blindengerechte Texterkennung und Dienstleistung

Dieses Rezept sollte dann zu uns nach Frechen geschickt werden, da wir als anerkannter Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen die Beantragung vornehmen. Die Hilfsmittelbeantragung belastet nicht das Budget Ihres behandelnden Arztes. Die von uns beantragten Hilfsmittel sind kompatibel mit vielen gängigen Betriebssystemen.

Der Screenreader ermöglicht blinden Menschen die PC-Nutzung, indem er Bildschirminhalte wie z. B. Texte, Fenster, Menüs oder auch barrierefreie Webseiten vorliest. Mit Hilfe der blindengerechten Texterkennung ist es möglich, PDF-Dokumente und JPEG-Bilder einzuscannen und in Text umzuwandeln. Dieser steht dann zur Bearbeitung mit externen Textverarbeitungsprogrammen zur Verfügung.

Die Dienstleistung beinhaltet, dass wir zu Ihnen nach Hause kommen, die Blindenhilfsmittel installieren und Sie eine Produktkurzeinweisung erhalten.

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