Woodscan für Milestone 312 Bild

Zur Beantragung von Blindenhilfsmitteln bei den Krankenkassen wird ein augenärztliches 8A-Rezept (Verordnung von vergrößernden Sehhilfen) benötigt, auf dem die Visus-Angaben beider Augen vermerkt sind. Der Beantragungstext lautet:

Produkterkennungsgerät

Die Produkterkennungsgeräte EinkaufsFuchs und Woodscan erkennen die Strichcodes von vielen Millionen handelsüblichen Produkten (Lebensmittel, Bücher, Medikamente, CDs usw.) und lesen per Sprachausgabe die Produktinformationen vor. Die Produkt-Datenbank lässt sich regelmäßig aktualisieren.

Dieses Rezept schicken Sie dann bitte zu uns nach Frechen, da wir als anerkannter Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen die Beantragung von Hilfsmitteln vornehmen. Die Hilfsmittelbeantragung belastet das Budget Ihres behandelnden Arztes nicht.

Als PDF-Datei herunterladen

>> Zurück zur Produkte Seite