Zur Beantragung von Blindenhilfsmitteln bei den Krankenkassen wird ein augenärztliches 8A-Rezept (Verordnung von vergrößernden Sehhilfen) benötigt, auf dem die Visus-Angaben beider Augen vermerkt sind. Der Beantragungstext lautet:

Bildschirmlesegerät mit Dienstleistung

Bildschirmlesegeräte, auch Kamera-Lesesysteme genannt, sind vergrößernde elektronische Sehhilfen. Sie nehmen Schriftstücke oder andere Alltagsgegenstände mit einer Kamera auf und geben diese vergrößert auf einem Monitor wieder. Vergrößerungsgrad und Echt- oder Falschfarbendarstellung sind einstellbar.

Die Dienstleistung beinhaltet Vor-Ort-Auslieferung, Aufbau und Kurz-Einweisung in die Bedienung des Gerätes.

Diese 8A-Verordnung sollte dann zu uns nach Frechen geschickt werden, da wir als vertraglich anerkannter Hilfsmittellieferant der gesetzlichen Krankenkassen die Beantragung vornehmen. Die Hilfsmittelbeantragung belastet das Budget Ihres behandelnden Arztes nicht.

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